I. Geltungsbereich
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Format Werk GmbH (nachfolgend Format Werk genannt), erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Änderungen und Ergänzungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie Anerkennung von Bedingungen des Kunden werden von Format Werk nicht anerkannt, es sei denn, es erfolgt eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch Format Werk. Vertragserfüllungshandlungen durch Format Werk gelten in so fern nicht als Zustimmung zu von diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichenden Bedingungen. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
II. Angebot
Angebote von Format Werk gelten als freibleibend. Abweichungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
III. Vertragsabschluss
Ein Vertragsanbot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss. Nebenabreden, sowie Zusagen von Vertretern bedürfen für ihre Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
IV. Preis
Die Preise gelten ab Werk bzw. ab Lager von Format Werk exkl. Umsatzsteuer. Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung erhöhen, so ist Format Werk berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen, wenn nichts Gegenteiliges vereinbart wurde.
V. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Sofern keine Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, gilt folgendes: zahlbar innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum netto. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf das Geschäftskonto von Format Werk als geleistet. Eine allfällige Annahme von Wechsel oder Scheck erfolgt stets zahlungshalber. Alle damit in Zusammenhang stehenden Zinsen und Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Format Werk berechtigt, nach Wahl Verzugszinsen in Höhe von 10 % p. a. bzw. in gesetzlicher Höhe oder den Ersatz des tatsächlichen entstandenen Schadens zu begehren. Format Werk ist weiters berechtigt, für den Fall des Zahlungsverzuges Zinseszinsen zu verlangen. Weiters verpflichtet sich der Kunde, alle durch den Zahlungsverzug entstehenden Kosten, Spesen und Barauslagen, aus welchem Titel auch immer sie resultieren, und durch die Verfolgung der Ansprüche entstehen, zu ersetzen. Eine Aufrechung gegen Ansprüche von Format Werk ist ausgeschlossen.
VI. Vertragsrücktritt
Bei Vorliegen von wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens sowie bei gänzlichen oder teilweisen Annahme- oder Zahlungsverzug des Kunden ist Format Werk unter Setzung einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Zahlungsverzug ist Format Werk überdies berechtigt, ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktritts hat Format Werk bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Für den Fall, dass der Kunde vom Vertrag zurücktritt oder seine Aufhebung begehrt, ohne dazu berechtigt zu sein, hat Format Werk die Wahl, auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. In letzterem Fall ist der Kunde verpflichtet, nach Wahl von Format Werk einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstan¬denen Schaden zu ersetzen.
VII. Lieferung, Transport, Annahmeverzug
Die Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, wobei auf Wunsch des Kunden diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von Format Werk erbracht bzw. organisiert werden. Für Transport bzw. Zustellung werden die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Der Mindestbestellwert je Bestellung und/oder Mindestlieferwert je Lieferung wird separat zwischen Format Werk und dem Kunden schriftlich festlegt. Zusätzlich werden alle notwendigen Bestell- und/oder Lieferdetails für eine reibungslose Abwicklung der Bestellung und/oder Lieferung wie z. B. Festlegung des Bestelltages, Festlegung des Anliefertages etc. zwischen Format Werk und dem Kunden schriftlich festgelegt. Für den Fall, dass der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen hat (Annahmeverzug) ist Format Werk nach erfolgloser Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, die Ware entweder einzulagern, wofür eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung gestellt wird, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmann einzulagern. In diesem Fall ist Format Werk weiters berechtigt, auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Lieferungen erfolgen jedenfalls auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
VIII. Lieferfrist
Angaben von Format Werk über Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich. Zur Leistungsausführung ist Format Werk erst dann verpflichtet, wenn seitens des Kunden alle Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, erfüllt sind. Format Werk ist berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen bei Vorliegen eines berechtigten Grundes zu überschreiten. Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre des Kunden oder dessen Lieferanten entheben Format Werk von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit.
IX. Erfüllungsort und Gefahrenübergang
Nutzung und Gefahr gehen mit Abgang der Lieferung ab Werk bzw. ab Lager auf den Kunden über, und zwar unabhängig von der für die Lieferung vereinbarten Preisstellung (wie z. B. Franko, CIF, u. ä.). Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung oder der Transport durch den Verkäufer durchgeführt oder organisiert und gleitet wird. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Format Werk.
X. Änderungen der Leistungs- und Lieferverpflichtung
Geringfügige Änderungen oder sonstige für den Kunden zumutbare Änderungen der Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung von Format Werk gelten vorweg als durch den Kunden genehmigt. Alle Waren werden nur in Originalverpackungen geliefert. Davon abweichende Bestellungen werden von Format Werk angepasst. Für Sonderanfertigungen gelten Abweichungen von +/- 10% als vom Kunden genehmigt.
XI. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht
Bei Auftreten eines Mangels kann der Kunde vorerst nur die Verbessung oder den Austausch der Ware verlangen, es sei denn, dass die Verbessung oder der Austausch unmöglich ist oder für den Kunden mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Format Werk verpflichtet sich, die Verbesserung und den Austausch nach Übergabe der Ware in angemessener Frist durchzuführen. Sind sowohl die Verbesserung, als auch der Austausch unmöglich oder für Format Werk mit einem unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden, so hat der Kunde das Recht auf Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das Recht auf Wandlung. Gewährleistungsansprüche müssen binnen 6 Monaten ab Ablieferung der Ware gerichtlich geltend gemacht werden. Wird vom Kunden das Vorliegen eines Mangels behauptet, können daraus resultierende Ansprüche, insbesondere wegen Gewährleistung oder Schadenersatz, nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde beweist, dass der Mangel bereits im Zeitpunkt der Ablieferung der Ware vorahnden war; dies gilt auch innerhalb der ersten 6 Monate nach Ablieferung der Ware. Der Kunde hat im Sinne des § 377 f HGB überdies die Ware nach der Ablieferung unverzüglich, längstens aber binnen 6 Werktagen zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu rügen. Wird eine Mangelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Ansprüche nach § 933 b ABGB verjähren jeweils mit Ablauf von 6 Monaten nach Ablieferung der Ware.
XII. Schadenersatz
Außer für Personenschäden werden Schadenersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen, wenn nicht Format Werk oder eine Person, für die Format Werk einzustehen hat, den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat. Die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen beträgt 3 Jahre ab Gefahrenübergang.
XIII. Produkthaftung
Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler zumindest in der Sphäre von Format Werk verursacht und grob fahrlässig durch Format Werk verschuldet worden ist.
XIV. Eigentumsvorbehalt
Alle Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung (einschließlich Zinsen und Kosten) uneingeschränktes Eigentum von Format Werk. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch Format Werk stellt keinen Vertragsrücktritt durch Format Werk dar. Sollte die noch im Eigentum von Format Werk gelieferte Ware gepfändet oder beschlagnahmt werden, so verpflichtet sich der Kunde, Format Werk unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
XV. Forderungsabtretungen
Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde, Format Werk schon jetzt seine Forderung gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung der Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung der Forderung von Format Werk zahlungshalber ab. Diese Zession ist in den Geschäftsbüchern, Lieferscheinen, Fakturen, etc. dem jeweiligen Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat bzw. hält der Kunde diese nur im Namen von Format Werk inne.
XVI. Zurückbehaltung
Der Kunde ist nicht berechtigt fällige Zahlungen wegen bestehender Garantie- oder Gewährleistungsansprüche oder sonstiger Bemängelung zurückzuhalten.
XVII. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für eventuelle Streitigkeiten wird die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Geschäftssitz von Format Werk ausdrücklich vereinbart. Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN Kaufrechts wird ausgeschlossen.
XVIII. Datenschutz und Adressenänderung
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass die im Kaufvertrag mit enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung des Vertrages von Format Werk automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Der Kunde ist verpflichtet, Format Werk Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekann zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie in die zuletzt bekannt gegebenen Adresse gesendet werden.
XIX. Schlussbestimmungen
Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur in so weit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Kunde verzichtet ausdrücklich, die abgeschlossenen Verkaufs- und Lieferbedingungen, als welchem Grunde immer, auch wegen Verkürzung über die Hälfte des Warenwertes sowie wegen Irrtums anzufechten.
Stand: 09.10.2012
Die jeweils aktuellste Version unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen finden Sie online auf www.formatwerk.com/AGB